Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes benötigen, könnte für Sie eine sonstige Hilfe in Betracht kommen.
Damit Sie als Mensch mit Behinderungen am Arbeitsleben teilhaben können, kann Sie die Bundesagentur für Arbeit mit einer Reihe von Maßnahmen und Förderleistungen unterstützen. Die Leistungen umfassen unter anderem die sogenannten sonstigen Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinaus gehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel
Wenn Sie hör- und sprachgeschädigt sind und im Zusammenhang mit der Einarbeitung in ein Beschäftigungsverhältnis vorübergehend einen Gebärdensprachdolmetscher benötigen, werden die Kosten für diesen Einsatz übernommen.
Wenn Sie blind oder stark sehbehindert sind und ein Mobilitätstraining notwendig ist, damit Sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zurücklegen können, wird dieses Training gefördert.
Teilhabebegleitung
Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Die Begleitung übernehmen Bildungseinrichtungen im Auftrag der Agentur für Arbeit.
Die Teilhabebegleitung setzt sich aus 3 Modulen zusammen:
Die Teilhabebegleitung setzt sich je nach Ihrem individuellen Bedarf aus einem oder mehreren Modulen zusammen. Jedes der 3 Module dauert maximal 6 Monate. Der Betreuungsumfang umfasst im gesamten Bewilligungszeitraum mindestens 2 Stunden pro Woche. Wenn Sie mehr Unterstützung brauchen, sind bis zu 8 Stunden pro Woche möglich. Über die gesamte Betreuungsdauer stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene sozial- und rehabilitationspädagogische Fachkräfte zur Seite.
Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit.
Damit für Sie eine sonstige Hilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommt, müssen folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein:
Darüber hinaus müssen Sie gegebenenfalls spezielle Voraussetzungen für die jeweilige Förderung beachten.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
Damit Sie eine sonstige Hilfe bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
Keine
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.