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Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
Eingang Marktplatz 4 für Bürgerbüro, Kasse, Steueramt. Marktplatz 2: Bauamt, Kämmerei, Geschäftsleitung, Bürgermeister nur nach Terminvereinbarung
Postfach 27
95497 Goldkronach
Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth
95440 Bayreuth
Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.