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Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Postfach 1432
84498 Altötting