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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Aufgrund der Corona-Lage ist derzeit immer eine Terminvereinbarung notwendig.
Niederscheyerer Str. 61
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 1451
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