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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 UhrDonnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung von 16:30 - 18:00 Uhr möglich.
Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld
Postfach 160
91439 Scheinfeld