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Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
und
13:00 Uhr - 17:00 UhrMontag und Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarung
Mittwoch am Nachmittag nur interner Dienstbetrieb
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth
Postfach 1453
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