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Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern

Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).

 

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 31 Bauen und Planungsrecht

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