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Kultur- und Heimatpflege, Erwachsenenbildung; Beantragung eines Zuschusses des Landkreises

Landkreise können im Rahmen ihrer Aufgaben Zuschüsse für die Heimat- und Kulturpflege sowie die Erwachsenenbildung gewähren.

Für Sie zuständig

Landratsamt Rottal-Inn - SG 23 - Kreisentwicklung

Landratsamt Rottal-Inn

Hausanschrift

Ringstr. 19
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1257

84347 Pfarrkirchen

Telefon

+49 8561 20-0

Leistungsdetails

Zur Unterstützung der musikalischen Tradition und des breitgefächerten Angebotes im Bereich der Musik- und Heimatpflege im Landkreis kann das Landratsamt Musik-, Heimat- bzw. Gesangsvereine z. B. bei der Beschaffung von Musikinstrumenten, Noten und Trachten mit Fördermitteln unterstützen.

Das Landratsamt kann außerdem Zuschüsse für die Volksschulen im Landkreis vergeben.

Nähere Informationen über die Zuschüsse in Ihrem Landkreis erhalten Sie beim Landratsamt und - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes.

Stand: 03.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales