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Exzellente Forschende aus den Geisteswissenschaften können sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs an ihrer Hochschule bewerben.
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Wenn Sie eine ausgewiesene exzellente Forschende beziehungsweise ein ausgewiesener exzellenter Forschender im Feld der Geisteswissenschaften sind, können Sie sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ihrer Hochschule bewerben.
In der Förderlinie II der Ausschreibung besteht zudem die Möglichkeit, geisteswissenschaftliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften zu erforschen. Hier können also auch Forschende dieser Disziplinen einbezogen werden.
Die Käte Hamburger Kollegs sollen Ihnen die Möglichkeit geben,
Universitäten oder Hochschule können individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten. Hochschulen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können eine Förderung bekommen für:
Sie können für die übliche Grundausstattung keine Förderung bekommen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:
Für die 2. Verfahrensstufe: Vollantrag bestehend aus AZA(P)-Antrag und ausführlicher Vorhabenbeschreibung mit folgenden Angaben:
Für Antragstellende der Förderlinie II kommt hinzu:
Das Antragsverfahren zur Förderung von Käte Hamburger Kollegs hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
Für die Förderlinie II kommen die folgenden, stark gewichteten Kriterien hinzu:
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Käte Hamburger Kollegs stellen Sie wie folgt:
Abgabe: keine
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten DLR-Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.