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Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

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Leistungsdetails

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.

  • keine

Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.

keine

Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

keiner

Stand: 27.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales