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Bayerischer Demenzfonds; Bewerbung für eine Auszeichnung

Aus Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen befassen.

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Leistungsdetails

Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen eine Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen sowie demenzsensible Kommunen auf- und auszubauen.

Jährlich können Preise für wissenschaftliche Arbeiten, wie Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationen vergeben werden. Dadurch sollen praxisrelevante Erkenntnisse zur Verbesserung der Lebenssituation Betroffener und ihrer An- und Zugehörigen generiert werden.

Preisträgerinnen und -träger können Autorinnen und Autoren sein, die sich im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, und ihren An- und Zugehörigen befassen.

Die Preise bestehen jeweils aus einer Urkunde und einer Geldprämie in Höhe von 1.000 EUR. Vergeben werden bis zu drei Preise pro Jahr.

Die Auszeichnung der wissenschaftlichen Arbeit setzt überdies voraus, dass diese

  • einen Bezug zu Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweist
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist und
  • die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

  • Exemplar der Arbeit und Zusammenfassung der Inhalte und Hintergründe der Arbeit
  • Weitere Informationen für eine Bewerbung finden Sie auf der Website des Bayerischen Demenzfonds.

Bewerbungen für eine Auszeichnung einer wissenschaftlichen Arbeit sind ausschließlich per E-Mail einzureichen. Die bereitgestellten Vordrucke müssen verwendet werden.

keine

Der Stichtag für die Bewerbung als Preisträgerin bzw. Preisträger eines Jahres ist jeweils der 31. Dezember des Vorjahres.

Die Auszeichnung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 26.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention