Als Mensch mit Behinderungen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Es gibt 2 Situationen auf dem Arbeitsmarkt, unter denen Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen können:
Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.
Damit gelten für Sie zum Beispiel:
Ausgenommen sind jedoch Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und besondere Altersrente.
Wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, zum Beispiel, weil Sie als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst arbeiten, müssen Sie gut begründen können, warum Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen möchten. Sie müssen zum Beispiel anhand besonderer Umstände nachvollziehbar erklären können, warum Ihr Arbeitsplatz aufgrund Ihrer Behinderung unsicherer ist als bei einer nichtbehinderten Kollegin beziehungsweise eines nichtbehinderten Kollegen. Es müssen konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, zum Beispiel, wenn Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand droht.
Um sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen zu lassen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Gebühr: keine