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Wenn Sie als Programmiererin oder Programmierer eine Open-Source-Software als kreative Lösung für ein gesellschaftliches Problem entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dabei gefördert werden.
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Sachsendamm 61
10829 Berlin
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF, fördert mit dem "Software Sprint" Projekte freier, kreativer Programmiererinnen und Programmierer, die Lösungen für gesellschaftlich relevante Fragen finden wollen.
Die Grundidee ist, dass Menschen Software nutzen können, um sich gesellschaftlich zu beteiligen oder selbstbestimmt mit Daten und Informationen umzugehen. In den geförderten Projekten soll ein Fundus an Software-Modellen (Prototypen) entstehen. Es ist das Ziel, damit die Grundlagen für weitere Innovationen zu legen. Außerdem soll eine Kultur des Ausprobierens und der Erfahrungsaustausch unterstützt werden.
Sie können sich als Programmiererin oder Programmierer allein oder im kleinen interdisziplinären Team fördernlassen. Ihre Software-Lösung soll den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen und sich thematisch einem der folgenden Punkte zuordnen:
Am Ende Ihres Projekts sollen Sie den Quellcode Ihres Projekts auf einer Open-Source-Plattform frei zugänglich machen. Das Ergebnis Ihres geförderten Projekts wird Bestandteil einer Sammlung an innovativen Software-Prototypen, dem "Prototype Fund".
Das Projekt dauert in der Regel 6 Monate. Dessen Gesamtkosten dürfen 50.000 EUR nicht überschreiten. Davon erhalten Sie individuell bis zu 95 Prozent der Kosten als Förderung. Bei der Förderung werden ausschließlich projektbezogene Personal- und Gemeinkosten berücksichtigt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Es besteht kein Anspruch auf die Förderung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie
Sie können den Antrag allein oder als kleines interdisziplinäres Team stellen.
Um sich zu bewerben, erstellen Sie in einer 1. Verfahrensstufe über ein Bewerbungsformular eine Projektskizze. Diese Projektskizze enthält folgende Angaben:
Das Antragsverfahren hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze (kurze Projektbeschreibung)
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag stellen Sie wie folgt:
Es fallen keine kosten an.
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit einreichen.
Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Institutionen sind nicht antragsberechtigt.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Wenn Sie eine Idee zur (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Ziel ist, Wissen aus der Forschung in die Industrie zu übertragen.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.