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Beim Medienzentrum bzw. bei der Kreisbildstelle können im Landkreis ansässige Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände und ähnliche Einrichtungen verfügbare Medien entleihen.
Die Medienzentren verfügen in der Regel über Medien, die sich thematisch auf die Lehrpläne der im Landkreis vorhandenen Schularten beziehen oder Themenstellungen zum Inhalt haben, die sich aus dem Auftrag der Kindergärten, Vereine, Verbände und sonstigen nutzungsberechtigten Einrichtungen ergeben können. Darüber hinaus stehen bei den meisten Medienzentren entleihbare Vorführgeräte zur Verfügung.
Informationen über das Angebot und die Nutzungsbedingungen des Medienzentrums bzw. der Kreisbildstelle Ihres Landkreise erhalten Sie - sofern vorhanden - nachfolgend oder über die Webseite Ihres Landkreises. Das zuständige Medienzentrum kann auch über die folgende Suchmaske im mebis-Magazin gefunden werden: https://mebis.bycs.de/medienzentren
Leihberechtigte
Der Verleih von Filmen und Geräten sowie die Unterstützung und Beratung erfolgt ausschließlich für Interessenten aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Medienzentren (vormals Kreisbildstellen) sind Einrichtungen des Landkreises. Sie erstellen Bilder, Dias, Videos und DVDs zum Themenbereich des Landkreises.
Beim Medienzentrum bzw. bei der Kreisbildstelle können im Landkreis ansässige Schulen und sonstige Einrichtungen neben den verfügbaren Medien in der Regel auch Vorführgeräte entleihen.