Logo Bayernportal

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Stadt Neustadt a.d.Aisch

11 - Standesamt und Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 5
91413 Neustadt a.d.Aisch

Postanschrift

Postfach 1669
91406 Neustadt a.d.Aisch