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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Gemeinde Siegsdorf

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mi
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Do
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83313 Siegsdorf

Postanschrift

Postfach 1163
83309 Siegsdorf