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Umweltmanagementsystem; Übermittlung der Erklärung zum Verwendungsnachweis

Der Freistaat Bayern fördert Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem einführen wollten. Die Beantragung einer Förderung ist nicht mehr möglich.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Umweltmanagementsysteme - BUMAP

Leistungsdetails

Zweck

Durch die Zuwendung sollen bayerische Unternehmen zu einer betrieblichen Umweltpolitik ermutigt werden, die den Umweltschutz systematisch so in Unternehmen und in den internen Abläufen verankert, dass nicht nur die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften gestärkt wird, sondern darüber hinaus kontinuierlich und nachhaltig freiwillige Verbesserungen der betrieblichen Umweltleistung erfolgen.

Gegenstand

Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen. Dabei organisiert ein Projektträger Gruppenberatungen.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt.

Antragsberechtigt sind der Projektträger und die einzelnen Projektgruppenteilnehmer.

Projektträger können Unternehmen, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, oder Innungen, und Kommunen sein. Beratungsunternehmen sind von der Projektträgerschaft ausgeschlossen.

Projektgruppenteilnehmer sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige, Organisationen der Wirtschaft, wie z. B. Kammern, Verbände oder Innungen, oder kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden:

  • Ausgaben für Gruppen- und Einzelberatungen
  • Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
  • Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
  • angemessene und nachgewiesene Mietausgaben                 

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt durch Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements anerkannt.

Eine Zuwendung nach den Richtlinien zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen (Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm – BUMAP) wurde bewilligt.

  • Verwendungsnachweis - Auszahlung Fördermittel (Formblätter siehe unter "Formulare")
    • Projektträger
      • Erklärung zum Verwendungsnachweis (Projektträger)
    • Projektgruppenteilnehmer
      • Erklärung zum Verwendungsnachweist (Projektgruppenteilnehmer)
      • Nachweis der Beratungszeit (Projektgruppenteilnehmer)

Die Förderrichtlinie BUMAP ist zum 31.12.2024 außer Kraft getreten, deshalb ist die Beantragung einer Förderung nicht mehr möglich. Es kann nur noch die Erklärung zum Verwendungsnachweis übermittelt werden.

Verwendungsnachweise können auch elektronisch übermittelt werden.

Bei einer elektronischen Übermittlung müssen Projektträger und Projektgruppenteilnehmer über ein BayernID-Konto in der Variante „Benutzername / Passwort“ verfügen.

Bei Fragen im Zusammenhang mit BUMAP wenden Sie sich bitte an die Regierung von Schwaben unter der Telefonnummer 0821 327 2240 oder per E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.

Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben