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Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns muss durch den Nachsuchenführer bei der zuständigen Regierungen beantragt werden.
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Regierungsplatz 540
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