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Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.
Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet Jugendliche und junge Volljährige, die noch nicht 21 Jahre alt sind, während des gesamten Strafverfahrens. Sie bringt die erzieherischen, sozialen und sonstigen in Hinblick auf die Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe bedeutsamen Gesichtspunkte im Jugendstrafverfahren zur Geltung und prüft frühzeitig, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Die Einleitung eines Strafverfahrens führt oft zu Verunsicherung und löst viele Fragen bei Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern aus. In dieser Situation versucht die Jugendhilfe im Strafverfahren zu helfen. Sie ist Anlaufstelle, sobald einem Jugendlichen (14 – 17 Jahre) oder Heranwachsenden (18 – 20 Jahre) eine Straftat vorgeworfen wird. Die Jugendhilfe im Strafverfahren erklärt den Ablauf des Verfahrens, weist auf mögliche Folgen hin und versucht gemeinsam mit den jungen Menschen Lösungen zu erarbeiten.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren
In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendgerichtshilfe.