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Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen eine Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen sowie demenzsensible Kommunen auf- und auszubauen.
Es werden Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen (1. Fördersäule) oder Programme von Kommunen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus demenzsensibler Strukturen (2. Fördersäule) gefördert.
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen und zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Vorhabenträger zu tragen sind (maßnahmenbezogene Personal- und Sachausgaben). Personalausgaben können maximal in Höhe der jeweiligen vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaates Bayern berücksichtigt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Baumaßnahmen und -unterhalt.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme sollen in der Regel eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 EUR nicht unterschreiten.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Förderung der Maßnahme gewährt.
Die Angebote und Programme müssen die jeweiligen Förderkriterien nach der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) erfüllen. Unter „Beschreibung“ sind die wesentlichen Anforderungen dargestellt.
Die Förderung der Angebote und Programme (Maßnahmen) setzt voraus, dass diese
a) einen Bezug zu Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und
b) noch nicht begonnen wurden.
Der Antrag auf eine Förderung ist vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke müssen verwendet werden. Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums werden weitere Unterlagen zur Antragsphase II angefordert. Das Bayerische Landesamt für Pflege steht gerne beratend zur Verfügung.
keine
Die Stichtage für die Antragstellung sind der 30. Juni und der 31. Dezember.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
verwaltungsgerichtliche Klage
Aus Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen befassen.