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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Roth

Verkehrswesen - Führerscheinstelle

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Westring 36
91154 Roth

Postanschrift

Westring 36
91154 Roth