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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Rhön-Grabfeld

3.3.2 - Führerscheinstelle

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Siemensstraße 10
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

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