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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Stadt Fürth

Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird. Bei besonders hohem Besucheraufkommen kann es zu frühzeitiger Abschaltung des Geräts kommen.

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth