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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Industriestr. 18
84347 Pfarrkirchen
Ringstraße 4
84347 Pfarrkirchen