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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
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