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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
und
13:30 Uhr - 17:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 UhrFür Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde steht Ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Nutzen Sie bitte unsere Online-Angebote.
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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