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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.

Landratsamt Unterallgäu

SG 23 - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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