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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim