Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
• Erlaubnisbescheid: 200 Euro
• Erlaubnisbescheid nach Aktenlage: 300 Euro (sektoraler Heilpraktiker)
• Schmuckurkunde: 40 Euro
• Rücknahme des Antrages oder bei Nichtbestehen der Heilpraktikerprüfung entstehen Bearbeitungsgebühren von 35 bis 90 Euro (je nach Aufwand und Fortschritt der Bearbeitung)
• Ablehnungsbescheid: 100 Euro
keine
Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.