Logo Bayernportal

Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Formulare

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Allgemeine Verwaltung, Gewerberecht und Gesundheitswesen - Sachgebiet 64

Leistungsdetails

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

  • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
    (z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

  • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
  • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Kosten (Stand 01.01.2025)

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen:

  • Kosten gemäß Kostengesetz (KG) für den Erlass eines Bescheids: 190,00 Euro
  • Auslagen Postzustellung (für den Bescheid): 3,45 Euro
  • Auf Wunsch: Ausstellung einer Schmuckurkunde (Zertifikat): 20,00 Euro
  • Für die Rücknahme eines Antrages nach dem jeweiligen Stichtag 15.06. bzw. 15.12. beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen werden Gebühren in Höhe von 75 Euro berechnet.

Landratsamt München:
Daneben werden auch Gebühren und Auslagen nach der Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV) für die Überprüfung durch das Landratsamt München, Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege fällig, die Ihnen direkt von dort in Rechnung gestellt werden

Kosten für die Überprüfung (Stand 1.1.2025):

  • Schriftliche Überprüfung 250,00 Euro
  • Mündlich-praktische Überprüfung 250,00 Euro
  • Aufwandsentschädigung für Beisitzer ca. 100,00 Euro
  • Nichtteilnahme/Terminabsage oder Rücktritt (schriftlich/mündlich) jeweils: 150,00 Euro
  • Auslagen Prüfungsfragen (schriftlich): 60,00 Euro
  • Auslagen Postzustellung (Einladungsschreiben, Kostenbescheid etc. ) jeweils 3,07 Euro

Die Kostenrechnung erfolgt nach Abschluss der Überprüfung durch das Landratsamt München, Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege. Zusätzlich werden noch Gebühren und Auslagen für die Bescheiderteilung durch das jeweils für Sie örtlich zuständige Landratsamt erhoben.

Terminabsagen zur schriftlichen Überprüfung sind ab 31. Januar (Überprüfung März) bzw. 31. August (Überprüfung Oktober) kostenpflichtig.

Quelle: https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/heilpraktikerueberpruefung-schritt-ii/

keine

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Beachten Sie bitte die Informationen unter "Weiterführende Links". 

Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

  • Heilkundeausübung; Anzeige

    Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Stand: 24.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention