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Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Formulare

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Allgemeine Verwaltung, Gewerberecht und Gesundheitswesen - Sachgebiet 64

Leistungsdetails

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.

Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

  • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen
    (z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)

  • Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
  • Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Kreisverwaltungsbehörde( Bad Tölz-Wolfratshausen) :

Kosten gemäß Kostengesetz (KG) für das Erlassen eines Bescheids in Höhe von 175 Euro

Gesundheitsamt (München Land):

Daneben werden auch Gebühren und Auslagen nach der Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV) für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt München fällig, die Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden

Derzeit  werden berechnet :

  • Schriftliche Überprüfung: 250 Euro
  • Mündlich-praktische Überprüfung: 250 Euro
  • Kosten für die Beisitzer ca. 100 Euro
  • Nichtteilnahme/ Terminabsage/Rücktritt (mündlich/schriftlich jeweils): 150 Euro
  • Auslagen (u.A. Postzustellung [Einladungsschreiben], Prüfungsfragen [schriftlich]: 63,07 Euro

keine

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Beachten Sie bitte die Informationen unter "Weiterführende Links". 

Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage

  • Heilkundeausübung; Anzeige

    Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Stand: 19.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention