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Sie müssen als Unternehmen den Lohnnachweis Ihrer Beschäftigten digital abgeben.
Der digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Sie als Unternehmen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz Ihrer Beschäftigten jährlich zahlen.
Im digitalen Lohnnachweis melden Sie die Lohnsummen Ihrer Beschäftigten. Diese Meldung heißt Lohnsummenmeldung.
Vor der Meldung müssen Sie einen Stammdatenabruf mit Ihrem zertifiziertem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe, beispielsweise dem SV-Meldeportal, durchführen. Der Stammdatenabruf ist ein Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung. Er stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekten Daten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden.
Sie müssen keinen digitalen Lohnnachweis abgeben, wenn Ihr Unternehmen keine Personen und auch keine geringfügig Beschäftigten oder Aushilfen beschäftigt. Wenn das auf Ihr Unternehmen zutrifft, sollten Sie keine Stammdaten abrufen. Wenn Sie den Stammdatenabruf fälschlicherweise dennoch gemacht haben, müssen Sie ihn stornieren.
Sie müssen den elektronischen Lohnnachweis über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder entsprechende Ausfüllhilfen, zum Beispiel dem SV-Meldeportal, abgeben.
Wenn Sie die Meldung über ein Entgeltabrechnungsprogramm machen:
Hinweis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise nutzen, müssen Sie für jeden Kreis die Stammdaten abrufen und die Lohnnachweise melden.
Wenn Sie die Meldung über eine Ausfüllhilfe machen:
Die Leistung ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, fallen Nutzungsgebühren an.
Bitte beachten Sie folgende Meldefristen:
Es werden nur Entgelte für Beschäftigte gemeldet. Weitere Informationen zum Unternehmen müssen separat gemeldet werden. Meldung nach Personenzahl, sogenannte Kopfbeitragsmeldungen, werden nicht mit dem digitalen Lohnnachweis gemeldet – zum Beispiel bei besonderen Versichertenarten wie Lernende oder ehrenamtlich Tätige. Über die Meldemöglichkeiten gibt der zuständige Unfallversicherungsträger Auskunft.