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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Lauingen (Donau)

Für Sie zuständig

Stadt Lauingen (Donau)

Stadt Lauingen (Donau)

Hausanschrift

Herzog-Georg-Straße 17
89415 Lauingen (Donau)

Postanschrift

Herzog-Georg-Straße 17

89415 Lauingen (Donau)

Telefon

+49 9072 998-0

Webseite

www.lauingen.de

Leistungsdetails

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Stand: 23.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration