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Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft ein neues Projekt zu Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich Photonik oder Quantentechnologie durchführen wollen, können Sie eine Förderung bekommen.
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
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VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zu Forschung und Entwicklung (FuE) in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien, die durchgeführt werden von:
Sie können als KMU beziehungsweise mittelständisches Unternehmen allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für Projekte auf dem Gebiet der Photonik und der Quantentechnologie bekommen, wenn diese der industriellen vorwettbewerbliche FuE zuzurechnen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Gefördert werden beispielhaft folgende Themen oder Fragestellungen:
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 50 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU beziehungsweise eines mitteständischen Unternehmens individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Mindestens die Hälfte der insgesamt beantragten Fördermittel muss dabei den beteiligten KMU zugutekommen.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Allgemein gilt:
Für die 1. Verfahrensstufe:
Das Antragsverfahren hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Für Ihren Antrag auf Förderung gehen Sie dann wie folgt vor:
Abgabe: keine
Sie können Ihre Skizze jederzeit über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien" einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise in der jeweils aktuellen Runde nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Die Fördermaßnahme "Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+" unterstützt Forscherinnen und Forscher dabei, ihre Forschungsergebnisse systematisch zu validieren.