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Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.
und
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
12:00 Uhr - 16:00 Uhrund
12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.