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Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg
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Bahnhofstraße 22
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Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.
Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.