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Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für Sie zuständig

Markt Oberthulba - Hauptverwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Markt Oberthulba

Hausanschrift

Kirchgasse 16
97723 Oberthulba

Postanschrift

Kirchgasse 16

97723 Oberthulba

Telefon

+49 9736 8122-0

Leistungsdetails

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Marktordnung; Erlass

    Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Stand: 02.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie