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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schulstr. 34
96269 Großheirath
Schulstr. 34
96269 Großheirath