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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstraße 24
83308 Trostberg
Postfach 1264
83303 Trostberg