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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Landratsamt Regensburg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Altmühlstr. 3
93059 Regensburg

Postanschrift

Postfach 120329
93025 Regensburg