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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Verwaltungsgemeinschaft Boos

Gemeinde Fellheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 10:00 Uhr

Hausanschrift

Memminger Straße 44
87748 Fellheim

Postanschrift

Memminger Straße 44
87748 Fellheim