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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dorfstr. 23
82497 Unterammergau
Dorfstraße 23
82497 Unterammergau