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Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung

Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Roth

Sachgebiet 20 Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth