Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
96045 Bamberg