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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:30 Uhr - 16:00 UhrAktuell nur nach Terminvereinbarung
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
Postfach 1555
94455 Deggendorf