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Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung zum Feldgeschworenen obliegt der Kreisverwaltungsbehörde.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim