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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Stand: 30.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat