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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Bayerisches Landesamt für Steuern
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Stand: 30.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat