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Entdecker/-innen und Grundeigentümer/-innen können ab einem gewissem Objektwert und bei legalen Fundumständen eine Geldzahlung für archäologische Funde beanspruchen.
Seit 01.07.2023 gehört das Eigentum an archäologischen Funden in aller Regel dem Freistaat Bayern. Unter bestimmten Bedingungen haben die, auf deren Grund und Boden der Fund gemacht wurde (Grundeigentümer/-innen), und die, die den Fund gemacht haben (Entdecker/-innen), einen Anspruch auf eine Geldzahlung des Freistaates Bayern. Dieser heißt „Ausgleich“ für Grundeigentümer/-innen und „Belohnung“ für Entdecker/-innen. Zu den Bedingungen gehören vor allem ein gewisser Objektwert und legale Fundumstände.
Keine
Die Leistung betrifft nur Funde, die seit 01.07.2023 im Gebiet des Freistaates Bayern gemacht wurden. Der Anspruch auf Ausgleich oder Belohnung entsteht 24 Monate nach der Übergabe an das Landesamt für Denkmalpflege.
Aufgrund der Neuheit der Leistung fehlen derzeit Erfahrungswerte zur üblichen Verfahrensdauer. Es ist mit durchschnittlichen Verfahrensdauern von 4 Wochen bis 3 Monaten zu rechnen. Bei Fällen, deren Entscheidung umfangreiche Ermittlungen oder schwierige Rechtsprüfungen erfordert, kann die Verfahrensdauer länger sein.
Verwaltungsgerichtliche Klage
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).