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Sind Sie Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit vielversprechenden Forschungsergebnissen und rohen, skizzenhaften Verwertungsideen in den Lebenswissenschaften? Die GO-Bio-initial-Förderung könnte Ihr Startpunkt für die weitere Entwicklung dieser Ideen sein.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte, die lebenswissenschaftliche Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial identifizieren und untersuchen.
Die Förderung zielt darauf, lebenswissenschaftliche Verwertungsideen zu identifizieren und weiterzuentwickeln, vorzugsweise aus den Bereichen
Es geht um die konzeptionelle Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung möglicher Verwertungsoptionen.
Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens stattfinden, unterstützt werden. Diese Phase wird auch "Fuzzy Front End of Innovation" (FFE) genannt und umfasst die Ideen- und Findungsphase. Das FFE endet mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen. Im Ergebnis soll der weitere Verwertungsweg für eine Idee klar vorgezeichnet sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie können aber auch als Privatperson eine Projektskizze einreichen und im Falle einer positiven Begutachtung an eine antragsberechtigte Einrichtung wechseln. Eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten sind möglich für Projekte mit einem signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik.
In der Regel können Sie eine Förderung von 100 Prozent Ihrer projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben erhalten. Für die Sondierung ihrer Projektidee sind Zuwendungen bis zu 100.000 EUR möglich – bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale.
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben beziehungsweise Kosten für:
Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Der Projektträger VDI/VDE-IT prüft für das BMBF Ihren Anspruch und entscheidet im Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze
Das Antragsverfahren zur Sondierungsphase ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Abgabe: keine
Projektskizzen können jährlich bis zum 15.02. eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Die letztmalige Einreichung von Projektskizzen ist zum 15. Februar 2026 möglich.